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STELLA STRITT

Fachanwältin für Arbeitsrecht & mehr.

Umfassende Beratung, Kostentransparenz und zügige Terminvergabe ist meine Devise.

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Was kann ich für Sie tun?

Ich berate Sie in allen Fragen zum Arbeitsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und zivilrechtliche Gestaltung, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Tätigkeitsfelder


Arbeitsrecht

 

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht stelle ich Ihnen als Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in ein umfassendes Dienstleistungsangebot zur Verfügung, auch im Hinblick auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.


Erbrecht

 

Was passiert eigentlich wenn ich, ein Elternteil, mein Lebens- oder Geschäftspartner stirbt? Oder ist sonst ein Erbfall eingetreten? In jedem Fall ist eine bedarfsgerechte Beratung angeraten, die die Darstellung aller Rechtsfragen und -folgen beinhaltet.


Vertragsrecht und zivilrechtliche Gestaltung

 

Es gilt der Grundsatz “pacta sunt servanda”, Verträge sind einzuhalten. Umso wichtiger also, dass man alle Eventualitäten im Blick behält.


Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Meine Tätigkeit erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung über Fragen der laufenden Unternehmensführung bis hin zur Beendigung oder Nachfolgeberatung, jeweils im Hinblick auf rechtsgebietsübergreifende sowie steuerrechtliche Fragestellungen.


Seit 1993 für Sie tätig.

Ich berate und vertrete Sie seit 1993 als Rechtsanwältin in Titisee-Neustadt. Durch meine frühere Tätigkeit als Diplomfinanzwirtin / Steuerinspektorin beim Finanzamt lege ich meinen fachspezifischen Beurteilungen auch rechtsgebietsübergreifende steuerrechtliche Überlegungen zugrunde. Ich habe beide Staatsexamina mit Prädikat abgeschlossen und bin seit 2000 selbstständig. Neben meiner anwaltlichen Laufbahn war ich in der Lehre als Dozentin tätig, unter anderem in den Fachbereichen Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Verfahrensrechte.

 

Kontakt

Bahnhofstr. 6
79822 Titisee-Neustadt

Tel.: +49 7651 91812 - 0
Fax: +49 7651 91812 - 20

info@rain-stritt.de

„Wir alle müssen uns dem großen Gesetz des Wandels beugen. Es ist das mächtigste Gesetz der Natur.“

– Edmund Burke

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